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  • Berechnung der Höhe des Wochengeldes
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Berechung der Höhe des Wochengeldes

Bei unselbstständig erwerbstätigen Frauen errechnet sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Zusätzlich gibt es auch einen Zuschlag für Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Freie Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf einkommensabhängiges Wochengeld.

Während des Beschäftigungsverbots erhalten Bäuerinnen und selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben so genannte Betriebshilfe. Wird diese nicht gewährt, so haben diese Frauen mitunter Anspruch auf Wochengeld in der Höhe von € 25,95 pro Tag – diese Regelung kommt vor allem bei selbständig erwerbstätigen Frauen, die kein Gewerbe ausüben, zum Tragen.

Geringfügig Beschäftigte, die nach § 19a ASVG selbstversichert sind, erhalten einen fixen Betrag von € 7,91 pro Tag.

Beziehen werdende Mütter Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz so haben sie Anspruch auf das Wochengeld in der Höhe von 180% des Grundbetrages von € 436,- pro Monat.