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Familienbeihilfe

Unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen haben Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe. Damit sollen Kosten, die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zu leisten haben, ausgeglichen werden.

Die Höhe der Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt:

Alter des Kindes

Betrag pro Monat

Ab Geburt

€ 105,40

Ab drei Jahren

€ 112,70

Ab 10 Jahren

€ 130,90

Ab 19 Jahren

€ 152,70

Bei einer erheblichen Behinderung des Kindes erhalten Eltern einen Zuschlag von € 138,30 pro Monat.

Weiters kommt eine so genannte Geschwisterstaffelung zum Tragen, d.h. der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe erhöht sich sodann um folgende Beträge:

  • Bei zwei Kindern: monatlich € 12,80
  • Bei drei Kindern: monatlich € 47,80
  • Bei vier Kindern: monatlich € 97,80
  • Bei jedem weiteren Kind: monatlich € 50,00 

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate – jeweils für das laufende und das kommende Monat – ausgezahlt. Im September wird die Familienbeihilfe in doppelter Höhe bezahlt.

Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, so hat die Mutter vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters darauf verzichten. Sind die Eltern getrennt, so hat derjenige Elternteil Anspruch, bei dem das Kind vorwiegend lebt.

Wird die Familienbeihilfe für mehr als drei Kinder ausbezahlt, so kann zusätzlich der so genannte Mehrkindzuschlag beantragt werden.

Um den Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen zu können, muss sich der Lebensmittelpunkt der Eltern in Österreich befinden. Lebt das Kind bzw. das Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind nicht in gemeinsamen Haushalt mit den Eltern, so ist derjenige Elternteil anspruchsberechtigt, der hauptsächlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt.