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Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld)

Seit 1. Jänner 2010 gilt das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz. Nun können Eltern aus zwei Systemen mit insgesamt fünf verschiedenen Bezugsvarianten des Kinderbetreungsgeldes auswählen. Grundsätzlich unterscheidet man das pauschale und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Wichtig: Je nach Bezugsvariante gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen. Auch die ergänzenden Leistungen können in ihrem Ausmaß variieren (z.B. der Mehrlingszuschlag).

Daher ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsvarianten bestmöglich abzuwägen, um so eine optimale Entscheidung treffen zu können. Die Bezugsvariante kann nach der Beantragung nicht mehr geändert werden. 

Eine Hilfestellung bietet der Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner des Bundesministerium: Wählt man eine pauschale Variante, so wird die individuelle Zuverdienstgrenze (max. 60% der Letzteinkünfte) ermittelt. Wählt man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, berechnet der Vergleichsrechner den jeweiligen Tages- und Monatsbetrag. 

Selbstständig Erwerbstätige können auf den Online-Ratgeber der Wirtschaftskammer Österreich zurückgreifen – anhand des letzten steuerpflichtigen Einkommens und dem Sozialversicherungsbeitrag wird hier eine passende Bezugsvariante ermittelt.