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Nach der Geburt
Wurde das Kind geboren, so sind erst einmal einige Amtswege zu erledigen. Erst muss die Geburt durch das Krankenhaus bzw. die anwesende Ärztin oder Hebamme angezeigt werden. Danach kann die Geburtsurkunde beantragt werden. Hat man die Geburtsurkunde erhalten, so kann die Meldung bei der Sozialversicherung erfolgen und Anträge auf Staatsbürgerschaftsnachweis und andere wichtige Dokumente gestellt werden.
- Geburtsurkunde
- Anerkennung der Vaterschaft
- Wohnsitzanmeldung
- Staatsbürgerschaft
- Sozialversicherung
- Reisedokumente

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