Teilung der Karenz
Vater und Mutter können sich die Karenz teilen, wobei
maximal zwei Mal zwischen Vater und Mutter gewechselt werden kann. Jeder Teil der Karenz muss
für mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden.
Wird die
Karenz zum ersten Mal gewechselt, so gibt es die Möglichkeit der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Karenz,
d.h. Mutter und Vater dürfen ein Monat gleichzeitig in Karenz gehen. Ist dies
der Fall, so verkürzt sich die Gesamtdauer der Karenz um ein Monat.
Nimmt die
Mutter die Karenz im Anschluss an den Vater in Anspruch, hat sie ihrem
Dienstgeber Beginn und Dauer der Karenz bis spätestens drei Monate vor dem
Karenzende des Vaters mitzuteilen. Dauert die Karenz des Vaters weniger als
drei Monate und beginnt diese nach Ablauf der Schutzfrist, so muss die Karenz
der Mutter dem Dienstgeber bis zum Ende der Schutzfrist bekannt gegeben werden.
Der
Kündigungs- und Entlassungsschutz
beginnt in diesem Fall mit Bekanntgabe der Karenz, frühestens jedoch vier
Monate vor der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der Kündigungsschutz endet vier
Wochen nach Ende des jeweiligen Karenzteiles.