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Unterhaltsabsetzbetrag

Wer nachweislich gesetzlichen Unterhalt leistet und mit dem Kind nicht im selben Haushalt wohnt, der hat Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag in folgender Höhe (Werte ab 2009):

  • € 29,20 für das erste Kind
  • € 43,80 für das zweite Kind
  • € 58,40 für das dritte bzw. jedes weitere Kind

Voraussetzung für den Erhalt des Unterhaltsabsetzbetrages ist, dass weder der/die Steuerpflichtige noch der/die (Ehe-)Partnerin Familienbeihilfe für das Kind bzw. die Kinder bezieht. 

Der Unterhaltsabsetzbetrag wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht.