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Wiedereinstieg in den Beruf
Egal, welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes gewählt wurde, als Angestellte bzw. Angestellter geht die Karenzzeit mit dem zweiten Geburtstag des Kindes zu Ende.
Je früher sich die (werdenden) Eltern über den Wiedereinstieg Gedanken machen, desto leichter kann dieser auch gelingen. Der mögliche Zeitpunkt des Wiedereinstiegs ist zudem ein ausschlaggebender Punkt für die Wahl der Variante des Kinderbetreuungsgeldes.
Ist eine geeignete Kinderbetreuung gefunden, so sollte das Kind etwa zwei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg eingewöhnt werden. Dies erspart unnötigen Stress und gibt zudem Spielraum, falls die Eingewöhnung länger dauert oder sich die Betreuungsform als nicht passend erweist.

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