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Kinderbetreuung

Eng verknüpft mit der Frage des Wiedereinstiegs bzw. der Berufstätigkeit der Mutter (bzw. des Vaters) ist die Frage nach der Kinderbetreuung. Die Wahl einer adäquaten Betreuungsform hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betreuungsmöglichkeiten innerhalb der Familie, dem Zeitpunkt der Betreuung sowie den Bedürfnissen des Kindes und der Eltern.

Auf der folgenden Seite erfährst du über die gängigsten Formen der Kinderbetreuung, wobei der Fokus auf der Betreuung von Kleinkindern, d.h. von Kindern im Alter von null bis drei Jahren liegt. Auch finden sich hier Informationen zu den Fördermöglichkeiten von Kinderbetreuung.

Tagesmutter

Tagesbetreuung

Unter Tagesbetreuung versteht man die regelmäßige und entgeltliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht in öffentlichen Institutionen wie Kindergärten und Schulen bzw. durch Nachbarschaftshilfe oder Familie abgedeckt ist.

Hier sind verschiedene Formen zu nennen:

  • Individuelle Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter
  • Tagesbetreuungseinrichtungen wie Kindergruppen und Krabbelstuben
  • Horte

Tagesmütter und Tagesväter

Bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater werden Kinder zu Hause im Familienverband betreut, d.h. sie bieten Betreuung innerhalb des Familienalltags. Da meist nicht mehr als sieben Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen, gibt es hier die Möglichkeit einer sehr individuellen Betreuung. Auch sind die Betreuungszeiten flexibler gestaltet als beispielsweise in Tagesbetreuungseinrichtungen.

Tagesmütter und Tagesväter müssen über eine pädagogische Grundausbildung verfügen und eine Pflegestellenbewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde besitzen. Die meisten Trägerorganisationen verpflichten Tagesmütter bzw. Tagesväter zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Pädagogik bzw. der Kinderbetreuung. Damit eine Tagesmutter oder ein Tagesvater zugelassen wird, müssen auch einige Voraussetzungen im Haushalt gegeben sein wie z.B. adäquate Sicherheitsvorkehrungen.

Die „richtige“ Tagesmutter bzw. den „richtigen“ Tagesvater zu finden, hängt von den individuellen Vorstellungen der Eltern ab. Daher ist es sinnvoll, vor einer möglichen Betreuung ein Gespräch mit der Betreuungsperson. Meist wird ein solches Gespräch ohnehin von der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater eingefordert.

Es gilt, persönliche Vorstellungen zu klären:

  • Was bedeutet Erziehung für die Eltern, was für die Tagesmutter/den Tagesvater?
  • Wie steht es um die Vorstellungen rund um die Ernährung des Kindes?
  • Wie soll damit umgegangen werden, wenn das Kind krank ist?
  • Was, wenn Tagesmutter bzw. Tagesvater erkranken?

Soll das Kind sodann durch die Tagesmutter bzw. den Tagesvater betreut werden, wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und im Rahmen einer Eingewöhnungsphase wird die Beziehung zwischen Kind und Tagesmutter/Tagesvater aufgebaut. In dieser Phase sind die Eltern zum Teil noch anwesend – das hängt allerdings von der Befindlichkeit des Kindes ab. Manche Kinder brauchen kaum eine Eingewöhnungsphase, bei manchen Kindern dauert diese Phase länger als angenommen.

Wichtig ist, dass auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht genommen wird und eine regelmäßige und offene Kommunikation zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater stattfindet. Werden diese Faktoren von allen Beteiligten gewürdigt, so ist die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater nicht nur eine wunderbare Bereicherung für das Kind, sondern für die ganze Familie.

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(Tages-)Betreuungseinrichtungen

Tagesbetreuungseinrichtungen werden hauptsächlich privat durch verschiedene Elterninitiativen und Vereine geführt. Im Unterschied zum Hort werden hier nicht nur schulpflichtige Kinder und Jugendliche betreut, sondern Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren.

Je nach der Art der Organisation gibt es Kinderkrippen für Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren, aber auch Kindergruppen, in denen jede Altersgruppe vertreten ist. Kinderkrippen sind speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt.

Die Kosten für eine Tagesbetreuungseinrichtung bzw. eine Kinderkrippe sind abhängig vom Träger der Einrichtung, teilweise vom Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und von der Stundenanzahl, die das Kind in der Einrichtung verbringt.

Kinderkrippen

In Kinderkrippen werden Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut. Diese Einrichtungen bemühen sich speziell um die Bedürfnisse von Kleinkindern, daher wird die Anzahl der Kinder pro Gruppe bewusst niedrig gehalten und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern forciert.

Die Kosten für die Betreuung in einer Krippe variiert je nach Trägerorganisation und je nach Anzahl der Stunden, in denen das Kind in der Krippe betreut wird.

Kindergruppen

Kindergruppen zeichnen sich durch ein hohes Maß an elterlicher Eigenverantwortung und elterlichen Mitspracherechten aus. Sie stellen eine Alternative zu den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar.

Kindergruppen sind meist von Elterninitiativen gegründet und werden auch häufig von Eltern geführt. Um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können, liegt die Gruppengröße je nach Alter bei sechs bis fünfzehn Kindern.

Finanziert werden Kindergruppen durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und fallweise durch Kinderbetreuungsbeihilfe.

Horte

Horte sind Einrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden, so die Definition durch die Hortverordnung.

Der Fokus liegt hier einerseits bei der Erfüllung der schulischen Pflichten wie beispielsweise die Erledigung der Hausaufgaben, andererseits bei der sinnvollen Freizeitgestaltung.

Horte werden teils von privaten, teils von öffentlichen Trägerorganisationen betrieben. Daher sind Öffnungszeiten, Kosten und Ferienregelungen sehr unterschiedlich.

Kindergärten

Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab zweieinhalb bzw. drei Jahren, die als Ergänzung zur Familie das Ziel haben, die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes durch entsprechend geeignete Spiele und das soziale Lernen in der Gruppe zu fördern.

Die Regelung der Rahmenbedingungen für Kindergärten ist nicht einheitlich und fällt in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer. Demgemäß fallen Öffnungszeiten und Kosten sehr unterschiedlich aus.

Grundsätzlich können drei Formen unterschieden werden:

  • Öffentlicher Kindergarten
  • Privater Kindergarten
  • Betriebskindergarten

Mit September 2010 wurde ein verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt, d.h. die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, ihr Kind im letzten Jahr vor Schuleintritt für mindestens 16 Wochenstunden in den Kindergarten zu schicken. Das verpflichtende Kindergartenjahr ist in allen Bundesländern im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos – ein etwaiges Mittagessen wird gesondert verrechnet.

Folgende Regelungen gelten für die Bundesländer:

  • Wien: Ganztags für alle Altersgruppen kostenlos

  • Burgenland: Die Kinder sollten in einem Ausmaß von sechzehn bis zwanzig Stunden einen öffentlichen Kindergarten besuchen. Nach einer Novellierung des Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im November 2019 sind auch Betreuungszeiten, die darüber hinaus gehen im letzten Kindergartenjahr kostenlos.

  • Kärnten: Das verpflichtende Kindergartenjahr umfasst ein Ausmaß von sechzehn Wochenstunden an mindestens vier Tagen pro Woche.  In dieser Zeit entstehen keine Kosten für die Eltern.

  • Niederösterreich: Am Vormittag ab zweieinhalb Jahren ist der Besuch des Kindergartens kostenlos. Die Betreuung am Nachmittag ist kostenpflichtig.

  • Oberösterreich: Es ist eine Betreuung von 20 Wochenstunden an 5 Tagen pro Woche im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres vorgesehen. Die Betreuung sollte am Vormittag stattfinden.

  • Salzburg: In Salzburg umfasst die kostenlose Betreuung 20 Wochenstunden an zumindest vier Tagen pro Woche, vorzugsweise am Vormittag. Sollen Kinder darüber hinaus betreut werden, müssen die Eltern für die zusätzlichen Betreuungskosten selbst aufkommen.

  • Steiermark: Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder mindestens halbtägig an fünf Tagen pro Woche in eine entsprechende Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen.

  • Tirol: Vormittags im Ausmaß von zwanzig Wochenstunden kostenlos. Die Betreuungszeiten sollen auf mindestens vier Werktage verteilt werden.

  • Vorarlberg: Das verpflichtende Kindergartenjahr ist im Ausmaß von zwanzig Wochenstunden kostenlos.

Bei der Wahl des Kindergartens sollten einige Kriterien berücksichtigt werden:

  • Stimmt das pädagogische Konzept des Kindergartens mit den Vorstellungen der Eltern überein?
  • Entsprechen Standort und Öffnungszeiten den persönlichen Bedürfnissen bzw. Anforderungen?
  • Lässt die Gruppengröße eine individuelle und altersgerechte Förderung des Kindes zu?
  • Sind die Räumlichkeiten ansprechend und gut ausgestattet?

Öffentliche Kindergärten

Meistens erfolgt die Anmeldung für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten am zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat. In einigen Bundesländern bzw. Gemeinden werden die Eltern auch zeitgerecht persönlich angeschrieben und können so ihre Kinder zum Kindergarten vor anmelden.

Privatkindergärten

Eltern können ihre Kinder meist direkt im Kindergarten selbst oder über die jeweilige Trägerorganisation anmelden.

Es empfiehlt sich, vorab die infrage kommenden privaten Kindergärten anzusehen und ein Gespräch mit der jeweiligen Leiterin bzw. dem jeweiligen Leiter zu führen.

Betriebskindergärten

Betriebskindergärten befinden sich entweder direkt im Betrieb selbst oder in unmittelbarer Nähe und stehen den Kindern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

Hast du Interesse daran, die Errichtung eines Kindergartens in deinem Betrieb anzuregen, so sprich mit Kolleginnen und Kollegen darüber – oft gibt es mehr Bedarf an Kinderbetreuung als der jeweilige Betrieb annimmt. Im nächsten Schritt kannst du Kontakt zum Betriebsrat, der Personalvertretung bzw. zum jeweiligen Verantwortlichen in deinem Betrieb aufnehmen!

Kinderbetreuungsstellen an Universitäten

Die meisten österreichischen Universitäten stellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Studierende zur Verfügung. Getragen werden diese Einrichtungen entweder von den Universitäten selbst oder von der lokalen HochschülerInnenschaft.

Informationen zum Kinderbetreuungsangebot an den Universitäten finden sich auf der Homepage der österreichischen HochschülerInnenschaft bzw. bei den Universitäten selbst.

Fördermöglichkeiten der Kinderbetreuung

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung

Seit 2019 gibt es den sogenannten Familienbonus Plus, dessen Einführung gewissermaßen eine Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bedeutet. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag von bis zu EUR 2.000 pro Kind und pro Jahr (Stand: 2023). Es ist keine direkte Transferleistung, sondern ein Betrag, um den sich deine Steuerlast reduziert. Wenn dein Kind älter als 18 Jahre ist, kannst du den Familienbonus in der Höhe von EUR 650,16 Euro geltend machen.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Die Kinderbetreuungsbeihilfe kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt werden, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten möchten eine Arbeit antreten oder beabsichtigen, an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme teilzunehmen
  • Grundlegende Verschlechterung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Berufstätigkeit
  • Ausfall der bisherigen Betreuungsperson bzw. wesentliche Änderungen der Arbeitszeit, die eine andere Form der Kinderbetreuung erfordern

Das AMS fördert die Kinderbetreuung in Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen und –gruppen, in Horten, bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und bei Privatpersonen, wobei Familienangehörige und Au-Pair-Kräfte von der Förderung ausgeschlossen sind.

Die Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe ist gestaffelt. Sie ist abhängig vom Brutto(familien)einkommen und den entstehenden Betreuungskosten. Die Beihilfe wird jeweils für 26 Wochen gewährt, liegen entsprechende Voraussetzungen vor, so kann die Förderung pro Kind bis zu 156 Wochen dauern.

Achtung! Die Beihilfe ist stets an ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Beraterin bzw. dem zuständigen Berater der jeweiligen Geschäftsstelle des AMS gebunden.

Für den Erhalt der Kinderbetreuungsbeihilfe gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt und hat das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet. Hat das Kind aufgrund einer Behinderung Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, so darf es das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers darf maximal € 2.700 betragen.  


Als Einkommen gelten:

  • Entgelt für unselbstständige Tätigkeit
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • Alimente und Unterhaltsleistungen
  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts
  • Gründungsbeihilfe
  • Übergangsgeld, Renten und Pensionen

Kinderbetreuungszuschuss durch den Arbeitgeber

Der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin hat die Möglichkeit, der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zu zahlen (für die Betreuung von Kindern unter 10 Jahren). Pro Kalenderjahr ist dieser bis zu einer Höhe von € 1.000,- sozialabgaben- und lohnsteuerfrei.

Um diesen Zuschuss erhalten zu können, muss die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer eine schriftliche Erklärung, nämlich das Formular L35, beim Dienstgeber bzw. der Dienstgeberin abgeben.

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass der bzw. die DienstnehmerIn die Familienbeihilfe für das Kind bezieht. Auch muss der bzw. die DienstnehmerIn Auskunft über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Zuschuss oder über andere etwaige, von anderen DienstgeberInnen bezogene Zuschüsse erteilen.

Der Zuschuss kann entweder direkt an die jeweilige Betreuungseinrichtung übermittelt werden oder den Eltern in Form von Gutscheinen übergeben werden, die sodann bei entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.

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