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Wiedereinstieg in den Beruf

Unabhängig davon, welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes gewählt wurde, als Angestellte bzw. Angestellter geht die Karenzzeit mit dem zweiten Geburtstag des Kindes zu Ende. Je früher sich die (werdenden) Eltern über den Wiedereinstieg Gedanken machen, desto leichter kann dieser auch gelingen. Der mögliche Zeitpunkt des Wiedereinstiegs ist zudem ein ausschlaggebender Punkt für die Wahl der Variante des Kinderbetreuungsgeldes.

Wiedereinstieg

Plant die Mutter bzw. der Vater ihren/seinen Wiedereinstieg, so muss auch an Kinderbetreuung gedacht werden. Welche Form der Betreuung für das Kind am besten ist, hängt vom Alter, hauptsächlich aber von der Persönlichkeit des Kindes ab. Informationen zu den verschiedenen Kinderbetreuungsformen finden sich hier.

Ist eine geeignete Kinderbetreuung gefunden, so sollte das Kind etwa zwei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg eingewöhnt werden. Dies erspart unnötigen Stress und gibt zudem Spielraum, falls die Eingewöhnung länger dauert oder sich die Betreuungsform als nicht passend erweist.

Zurück in den Job

Damit der Wiedereinstieg in das Berufsleben zufriedenstellend gelingen kann, ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig Gedanken über den möglichen Wiedereinstieg zu machen. Etwa vier bis sechs Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg sollte wieder Kontakt zum Dienstgeber bzw. zur Dienstgeberin aufgenommen werden, vor allem dann, wenn die Mutter bzw. der Vater eine Elternteilzeit bzw. eine Verringerung ihrer Arbeitszeit anstreben.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch während der Karenz Kontakt zum Dienstgeber zu halten. Zwar ist dieser verpflichtet, die karenzierte Mutter bzw. den karenzierten Vater über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren, eine Sanktion bei Nichteinhaltung gibt es jedoch nicht.

Achtung: Sollte es während deiner Karenzzeit zum Konkurs des Unternehmens kommen, bei dem du beschäftigt bist, nimm bitte so bald als möglich Kontakt zum Masseverwalter auf, damit deine Ansprüche gesichert sind!

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Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt

Wird das Dienstverhältnis anlässlich der Geburt des Kindes beendet, so spricht man von Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt. In diesem Fall kann das Dienstverhältnis frühestens acht Wochen nach der Geburt beendet werden, vorzugsweise in schriftlicher Form und eingeschrieben. Der Austritt aus dem Dienstverhältnis muss bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenzzeit erklärt werden. Wird die Karenz für weniger als drei Monate in Anspruch genommen, so hat der Austritt bis maximal zwei Monate vor Karenzende zu erfolgen.

Wurde das Dienstverhältnis nach dem 1.1.2003 eingegangen, so bleibt der Anspruch auf die gesetzliche Abfertigung durch eine Selbstkündigung bestehen ("Abfertigung NEU") - der Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Abfertigung geht im Falle eines Mutterschafts- oder Vaterschaftsaustrittes ebenfalls nicht verloren.

Wenn das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 eingegangen wurde, so hat die Mutter bzw. der Vater unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung. So muss zum Beispiel das Dienstverhältnis ununterbrochen mindestens fünf Jahre gedauert haben.

Gemäß den Bestimmungen zur "Abfertigung ALT" hat die Mutter bzw. der Vater im Falle eines Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung, höchstens jedoch auf das Dreifache des monatlichen Entgelts. Dieser Anspruch ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutz- bzw. dem Väterkarenzgesetz gegeben, sofern der Austritt aufgrund der Geburt eines Kindes erfolgt.

In manchen Kollektivverträgen sind Bestimmungen bezüglich Mutter- bzw. Vaterschaftsaustritt enthalten, die für Mutter bzw. Vater günstiger sind als die gesetzlichen Abfertigungsbestimmungen. Daher macht es Sinn, sich schon vor der Geburt des Kindes beim zuständigen Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer über die kollektivvertraglichen Bestimmungen zu informieren.

Wiedereinstieg & Qualifizierung

Möchte man sich nach Ende der Karenzzeit beruflich neu orientieren, so sollte etwa drei bis sechs Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg mit dem Arbeitsmarktservice Kontakt aufgenommen werden.  Das AMS bietet umfassende Informationen zum Thema Wiedereinstieg, die Informationsveranstaltungen können zumeist auch ohne Vormerkung besucht werden.

Auch kann ein Beratungstermin mit einer AMS-Beraterin bzw. einem AMS-Berater vereinbart werden. Hierfür ist allerdings eine Vormerkung als arbeitsuchend notwendig.

Das AMS fördert zudem spezielle Aus- und Weiterbildungen, sofern einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Eine Umorientierung ist notwendig, da es im erlernten Beruf an Chancen fehlt.
  • Die früheren Ausbildungen sind veraltet, aktuelle Qualifizierung fehlt.
  • Um die Anstellung behalten zu können, wird eine Zusatzqualifizierung benötigt.

Förderungen

In den meisten Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für Wiedereinsteigerinnen. Im Folgenden möchten wir noch einige auflisten:

Förderungen in Wien

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond (WAFF) bietet im Rahmen des Programms KARENZ UND WIEDEREINSTIEG vor, während und nach der Karenzzeit Beratung und Berufsorientierungskurse für berufstätige Frauen und Männer an. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen auch finanzielle Unterstützungen für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Gefördert werden volljährige Frauen und Männer, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Weitere Informationen finden sich hier auf der Webseite des WAFF.

Förderung in Niederösterreich

Die NÖ Bildungsförderung fördert Weiterbildungskurse bei anerkannten BildungsträgerInnen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden zwischen 40% und 80% der Kurskosten rückerstattet, wobei die maximale Förderhöhe bei EUR 2.500 liegt. Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich haben.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landes Niederösterreich.

Förderungen im Burgenland

Im Burgenland gibt es den so genannten Qualifikationsförderungszuschuss. Dieser kann beantragt werden, wenn Bildungsmaßnahmen absolviert werden, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Gefördert werden Qualifikationsmaßnahmen bis zu maximal EUR 4.000 pro Jahr und Person. Es sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten – diese finden sich auf der Homepage des Landes.

Förderungen in der Steiermark

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert Weiterbildungsmaßnahmen während der Karenzzeit, und zwar im Rahmen des Karenzbildungskontos. Gefördert werden Kurse von Volkshochschulen und dem Bundesförderungsinstitut bfi, sofern diese mit „AK plus“ gekennzeichnet sind. Diese Förderung kann einmal beantragt werden und beträgt einmalig EUR 1.000. Einlösbar ist das Angebot bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der AK Steiermark.

Förderungen in Oberösterreich

In Oberösterreich können 60% der Kosten von konkreten und förderungsfähigen Bildungsprojekten gefördert werden, sofern der Antragsteller bzw. die Antragstellerin in Karenz sind, Kinderbetreuungsgeld bezieht oder als WiedereinsteigerIn gilt. Die geförderte Person muss ihren Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich haben.

Weiterführende Informationen rund um Förderung und Förderbeträge gibt es auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter „Bildungskonto“.

Förderungen in Salzburg

In Salzburg werden berufsbezogene Bildungsmaßnahmen für arbeitsuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen durch den sogenannten Bildungsscheck gefördert. Wird dieser in Anspruch genommen, so können bis zu 50% (in manchen Fällen 75%) der Kurskosten, rückerstattet werden, wobei der maximale Förderbetrag abhängig ist von der jeweiligen Bildungsmaßnahme. Die geförderte Person muss zu Kursbeginn ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und für den Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Förderungen in Tirol

In Tirol gibt es zweierlei Bildungsförderungen: Zum einen kann ein Bildungsgeld beantragt werden, zum anderen sei hier das Modell „Bildungskarenz plus“ genannt. Diese zeitlich begrenzte Spezialförderung soll DienstnehmerInnen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im Unternehmen halten. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungskosten, die dem Dienstgeber bzw. der Dienstgeberin durch den Dienstnehmer bzw. die Dienstnehmerin entstehen, der bzw. die sich in Bildungskarenz befindet. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten.

Weitere Informationen zum Bildungsgeld und Informationen zur Bildungskarenz plus finden sich auf der Webseite des Landes Tirol.

Förderungen in Vorarlberg

In Vorarlberg können Personen, die nach Zeiten der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder in den Beruf zurückkehren wollen, bei berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen einen Bildungszuschuss in Anspruch nehmen. Gefördert werden 50% der Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, der maximale Förderbetrag liegt bei EUR 2.100.

Detaillierte Informationen finden sich unter www.bildungszuschuss.at.

Förderungen in Kärnten

Spezielle Unterstützungsleistungen für Frauen nach der Karenz gibt es in Kärnten nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“. Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme werden WiedereinsteigerInnen nach der Karenz mit bis zu 75% der Kurskosten gefördert – sofern du zu Zeitpunkt des Kursbeginns noch nicht wieder berufstätig bist.

Nähere Informationen sowie die Förderrichtlinien findest du hier.

Berufliche Neuorientierung in der Karenz: Chancen und Risiken

Die Karenzzeit in Österreich bietet zahlreiche Chancen und einen hohen Sicherheitsfaktor. Durch das Kinderbetreuungsgeld, das bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes zur Verfügung steht, erhält man auch finanziell ein gewisses Maß an Sicherheit. Weil man während der gesamten Karenzzeit vor Kündigung und Entlassung geschützt ist, eignet sich die Zeit optimal dafür, neben der Erziehung über eine berufliche Neuorientierung und Weiterbildung nachzudenken. Die Chancen und Möglichkeiten dafür sind angesichts der bis zu zwei Jahre lang andauernden beruflichen Pause wesentlich besser, als die meisten Elternteile annehmen.

Berufliche Weiterbildung im gleichen Unternehmen

Möchte man im gleichen Unternehmen bleiben, lohnt es sich oftmals auf Weiterbildung während der Karenzzeit zu setzen. Dadurch bleibt man einerseits beruflich zumindest auf dem Stand von vorher, andererseits hat man auch die Chance, durch Weiterbildung eine höhere Position zu erreichen. Dafür sollte man sich unbedingt mit dem Chef in Kontakt setzen. Weiterbildung während der Karenzzeit gilt als sehr effizient und damit durchaus förderungswürdig. Es lohnt sich also, den Vorgesetzten nach einer Finanzierung oder zumindest finanzieller Unterstützung bei der Weiterbildung zu fragen.

Die Anzahl an sinnvollen Weiterbildungsmöglichkeiten für das eigene Unternehmen hängt von der Größe und Ausrichtung der Firma ab. Grundsätzlich lohnt sich eine Weiterbildung aber selbst dann, wenn man nur in mittel- oder langfristiger Zukunft den Plan hat, einen neuen Beruf außerhalb der derzeitigen Firma anzustreben. Auf Plattformen wie dem BFI Oberösterreich findet man hunderte Weiterbildungsangebote aus allen Branchen und Berufssparten vor.

Weiterbildung muss nicht bedeuten, von 8:00 bis 16:00 Uhr in einem Bürogebäude Vorlesungen zu besuchen. Besonders auf digitaler Ebene sind die Möglichkeiten riesig geworden. Es kann zum Beispiel sinnvoll sein, Weiterbildung durch autodidaktisches Lernen zu Hause zu schaffen. So kann man mit Büchern und digitalen Lernhilfen zu Hause Wissen akkumulieren, lediglich für Prüfungen muss das Haus verlassen werden. Auf jeden Fall aber lohnt es sich, eine Form von Weiterbildung während der Karenzzeit zu absolvieren.

Das hat nämlich nicht nur den Vorteil, dass man so Neues lernt und am Arbeitsplatz später mehr Können zu bieten hat. Vielmehr schafft man vor allem keinen Rückschritt. Denn während das Muttersein zwar eine fordernde Tätigkeit ist, verlangt sie doch völlig andere Qualitäten als der typische Bürojob ab. Trainiert man diese Qualitäten und Fähigkeiten für ein bis zwei Jahre nicht, bleibt man nicht stehen, sondern macht Rückschritte.

Der wohl wichtigste Grund für Weiterbildung ist allerdings der gute Eindruck gegenüber dem Arbeitgeber. Durch überdurchschnittliches Engagement sticht man aus der Masse an Bewerbern hervor, im Beruf selbst fällt Weiterbildung positiv bei den Vorgesetzten auf. Man zeigt damit, bereit zu sein, am Ball zu bleiben und beweist Multi-Tasking-Fähigkeiten.

Neuer Arbeitsplatz nach der Karenzzeit

Entscheidet man sich trotz Kündigungsschutz dafür, einen neuen Arbeitsplatz anzustreben, hat man während der Karenz viel Zeit, um sich dafür vorzubereiten. Von Bewerbungen über Weiterbildung spezifisch zum Zweck eines neuen Beschäftigungsverhältnisses ist alles offen.

Darüber muss allerdings der Arbeitgeber informiert werden. Beantragt man während der Schutzfrist, das heißt in der Zeit von 8 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen (bei Kaiserschnitt, Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) nach der Geburt des Babys eine Kündigung, erhält man eine Abfertigung. Wurde der Arbeitsvertrag vor dem 1.1. 2003 begonnen, gilt die Abfertigung ALT. Die Mindestdienstzeit beträgt hier 5 Jahre. Hier erhält man die Hälfte der vollen Abfertigung, maximal jedoch das Dreifache des monatlichen Entgelts.

Bei der Abfertigung NEU kann hingegen der volle Betrag in Anspruch genommen werden. Dabei gilt eine Mindestdienstzeit von drei Jahren. Erreicht man die Mindestzeit nicht, bleibt das eingezahlte Kapital bei der Betrieblichen Vorsorgekasse allerdings erhalten.

Arbeitsverhältnis während der Karenzzeit

Die Karenzzeit ist dafür vorgesehen, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen und währenddessen im vorherigen Beschäftigungsverhältnis zu bleiben. Ausnahmen sind hier nur eine Einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses oder eine Kündigung, weil es dem Arbeitgeber nachweislich wirtschaftlich schaden würde oder er nicht in der Lage ist (etwa bei Schließung des Betriebs).

Dennoch kann man während der Karenzzeit eingeschränkt beruflich tätig sein. Hierbei gibt es eine Unterscheidung beim gewählten Karenzmodell. Alle Informationen dazu findest du hier auf der Seite Zuverdienst.

Kindergarten, Krippe und Arbeitszeiten

Die richtige Betreuungseinrichtung nach der Karenzzeit zu finden, kann eine Herausforderung sein. Denn mit Arbeitszeiten von 8:00 bis 14:00 und 14:00 bis 16:00 fällt es schwer, einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Alternativen gibt es dafür viele. Das sind etwa Kindertagesstätten, die mit Kosten von oftmals 400 Euro oder mehr pro Monat nicht günstig sind, dafür eine ganztägige Versorgung des Kindes garantieren.

Optional kann auch in Erwägung gezogen werden, eine Tagesmutter zu engagieren oder ein Au-Pair-Mädchen in Anspruch zu nehmen. Manche ArbeitgeberInnen haben einen Betriebskindergarten, der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Betreuung der Kinder genutzt werden kann.

Fokus auf die eigenen Stärken

Mit Sicherheit klappt der berufliche Wiedereinstieg besonders schnell, wenn der Fokus auf den eigenen Stärken liegt. Konnte man diese etwa während der Karenzzeit durch Weiterbildung zusätzlich vertiefen, ist das für den Arbeitgeber umso attraktiver. Man ist bei der beruflichen Neuorientierung und dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt keinesfalls auf sich gestellt.

Die Auswahl an Programmen beim Arbeitsmarktservice Österreich ist zwar nicht groß, qualifizierte Unterstützung für Mütter und Väter beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach der Karenz sind jedoch vorgesehen.

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